Unterstützungskassen |
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Rückgedeckte Unterstützungskassen als betriebliche AltersvorsorgeÜber Unterstützungskassen - das sind mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen können Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer und auch für sich selbst eine betriebliche Altersversorgung (Alters-, Invaliden- und / oder Hinterbliebenen-versorgung) aufbauen.Sie kann sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberfinanziert sein, d. h. durch Gehaltsumwandlung oder firmenfinanziert. In beiden Fällen führen Arbeitgeber die Beitrage an die Unterstützungskasse ab. Unterstützungskassen können von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen werden. Wichtig:
Viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Die Unterstützungskassen schließen in der Regel Rückdeckungsversicherungen ab, um dem Risiko unkalkulierbarer Zahlungen zu entgehen. Die Abdeckung erfolgt über Kapital- oder Rentenversicherungen und werden bei Ablauf der Versicherung, frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres, an die Versorgungsberechtigten ausgezahlt. Somit empfiehlt sich dieser Durchführungsweg insbesondere für Mitarbeiter mit höherem Einkommen und ältere Mitarbeiter mit größerer Versorgungslücke. Während der Ansparzeit ist die Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer steuerfrei. Eine Unterscheidung zu anderen Durchführungswegen findet hinsichtlich der Höhe der Beiträge fast nicht statt. Die Versorgungsleistungen können als Kapital- oder private Rentenversicherung erbracht werden. Diese werden wie Arbeitslohn nachgelagert mit dem im Alter meist niedrigeren Steuersatz besteuert. Ihre wesentlichen Vorteile als Arbeitgeber auf einen Blick:
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