| Fondsgebundene Rüruprente |
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Die ist für Selbständige, Feiberufler und Gewerbetreibende eine Möglichkeit mit steuerlichen Vorteilen eine Altersvorsorge auf privater Basis aufzubauen.
Die Beiträge zur Rürup Rente können ab dem ersten Euro, abgesehen von den anderen Vorsorgeaufwendungen, wie Lebensversicherungen, Krankenversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass die Rente aus dem Rürup Vertrag erst ab dem 61. Lebensjahr ausgezahlt werden darf und die Leistungen nur als monatliche Rente und nicht als Kapitalzahlung geleistet werden dürfen.
Die Leistungen aus dem Rürup-Vertrag dürfen nicht beliehen werden oder nicht verkauft werden.
Stirbt
der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, so verfallen die Leistungen aus der Rüruprente. D.h. auch die Hinterbliebenen erhalten daraus keine Leistungen mehr.
Die Höchstgrenzen für den Abzug der Sonderausgaben liegen bei 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare, wpvon 60 Prozent abzugsfähig sind. Bis 2025 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent und zwar 2 Prozent pro Jahr.
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