Die Rürup Rente oder Basisrente als Altersversorgung |
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Die Rürup Rente in Form einer Fondsrente zur privaten AltersvorsorgeSeit 2005 gibt es zur privaten Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler die so genannte Rürup-Rente, diese ist aber auch teilweise für Angestellte interessant. Dies ist ein privater Rentenversicherungsvertrag mit staatlichen Zuschüssen, allerdings ohne Kapitalwahlrecht d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe sondern wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig : Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen. Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Bei Rentenbeginn wird eine lebenslange Rente an den Versicherungsnehmer gezahlt. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn wird keine Leistung fällig. Steuerliche Verwertbarkeit : Die Sonderausgabenabzugshöchstgrenze liegt für Ledige bei 20 000 €, für gemeinsam veranlagte Ehepaare 40 000 € pro Jahr. Seit 2005 sind davon 60% abzugsfähig, dieser Anteil steigt bis 2025 um 2%-Punkte pro Jahr auf 100%. Rürup- Personenkreis : Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente : Bei Vertragsabschluss kann eine dynamische Anpassung der Beiträge und der Leistungen vereinbart werden, d.h. eine regelmäßige Erhöhung des Beitrags und der Versicherungssumme über die gesamte Beitragszahlungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung. |
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