Riester Rente Zulagen |
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Zulagen im Rahmen der Riester RenteDirekte Zulage Der Staat fördert die private Altersvorsorge in Form einer Riester Rente mit einem Zuschuß, der so genannten "direkten Zulage". Diese Zulagen Riesterrente bestehen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage. Beide sind unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Dies zahlt sich besonders für Ehepaare und Alleinstehende mit Kindern und geringem Einkommen aus, ihr Fördermittel-Anteil erreicht bis zu 93 Prozent. Auch die Altersvorsorge für Frauen kann so verbessert werden. Grundzulage Kinderzulage 2006 Kinderzulage: 138 Euro jährlich pro Kind Bei Kindern ab 18 Jahren, die sich noch in der Ausbildung befinden, dürfen schließlich die eigenen Einkünfte und Bezüge bestimmte Grenzbeträge nicht überschreiten. Sonst entfällt das Kindergeld und damit auch die Kinderzulage. Mindesteigenbeitrag Um die volle staatliche Förderung für die Riester Rente in Form der Zulage zu erhalten, muß ein bestimmter Prozentsatz des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens als Mindesteigenbeitrag vom Versicherten selbst in die private Altersvorsorge investiert werden. Der Mindesteigenbeitrag errechnet sich: 2002 und 2003 1% vom beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen Sonderausgaben Die Beiträge zur privaten Altersvorsorge können bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden. Ist die Steuerersparnis dabei größer als die staatlich gewährte Zulage, bekommt der Begünstigte den Differenzbetrag vom Finanzamt erstattet. Durch den seit 2002 geltenden § 10a EStG kann der gesamte Vorsorgeaufwand als Sonderausgaben berücksichtigt werden, also Altersvorsorgebeiträge und Altersvorsorgezulage. Dieser Vorsorgeaufwand fließt nicht ein in die Berechnung des Höchstbetrags für die übrigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG. Als Vorsorgeaufwand sind für die Jahre 2004 und 2005 jeweils bis zu 1.050 Euro abzugsfähig (für die Jahre 2006 und 2007 bis zu 1.575 Euro) , wenn sich (im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung) der Sonderausgabenabzug günstiger auswirkt als die Zulage. Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, erstattet das Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheids die Differenz. Sockelbetrag Normalerweise muß jeder 1 bis maximal 4 Prozent in der Endstufe (ab 2008) als Mindestbeitrag seines Bruttoeinkommens in einen privaten Riester Vertrag einzahlen, um die vollen Riester-Zulagen zu erhalten. Diese Zulagen werden dann vom Mindestbeitrag abgezogen, so daß der tatsächlich zu zahlende Beitrag des Versicherten niedriger ist. Daraus folgt: Wer nur sehr wenig verdient, müsste eigentlich gar nichts selbst zahlen, da die erhaltenen Zulagen bereits über dem Mindestbeitrag liegen. Sie betragen zunächst (bis 2004) 45 Euro jährlich beziehungsweise 30 Euro (mit zwei Kindern oder mehr). Später (ab 2005) steigen die Sockelbeträge auf 90 Euro beziehungsweise 60 Euro (mit mindestens zwei Kindern). |
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