Riester Rente Informationen und Online Rechner |
||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||
Welche Zuschüsse bekomme ich maximal vom Staat?
Damit Sie die Zuschüsse zur Riesterrente bekommen, müssen Sie eine eigene Sparleistung erbringen. Diese beträgt bis 2008 drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, danach vier Prozent. Um mit einem Vorjahreseinkommen von z.B. 38.000 € die volle Höhe der Förderung von 504 € zu erhalten, sind bis 2008 eigene Sparleistungen von 1140 € notwendig. Ab 2008 steigt die Förderung auf 678 € und die eigene Sparleistung bei gleichem Einkommen auf 1520€. (Riester Rente Anbieter Nr. Allianz 003819) Wichtige Informationen zur Riester-Rente Ziel der Rentenreform ist es, die Alterssicherung zukunftsfähig zu machen und auf die demografische Entwicklung vorzubereiten. Es geht um eine langfristig sichere und bezahlbare Alterssicherung. Das bedeutet: Die heutigen und künftigen Beitragszahler dürfen nicht überfordert und das Leistungsniveau muss auch für die künftigen Rentnerinnen und Rentner auf angemessenem Standart gehalten werden. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt danach bis zum Jahre 2020 unter 20% und steigt trotz der abzusehenden demographischen Entwicklung bis zum Jahre 2030 nicht über 22%. Das Rentenniveau soll 2030 zwischen 67% und 68% liegen. Zudem wird der ergänzende Aufbau eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens staatlich massiv gefördert - mit der Riester Rente - mit dem größten Programm zum Aufbau von Altersvorsorgevermögen, das es je gab. Am 11. Mai 2001 hat der Deutsche Bundestag mit seinen entsprechenden Mehrheiten die Einführung der neuen Rente beschlossen. Änderungen bei der Riester-Rente sollen sie attraktiver machen Der Staat fördert seit 2002 die private Altersvorsorge mit einer pauschalen Zulage. Die so genannte Riester Rente ist nach Meinung von Experten gerade für Empfänger kleinerer und mittlerer Einkommen ratsam, insofern sie sich in der Lage sehen, monatlich vier Prozent des Bruttogehalts zu sparen. Das Altersvermögensgesetz regelt folgende Bereiche: Mit dem Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge wird die Alterssicherung auf eine breitere finanzielle Grundlage gestellt. Diese ermöglicht, den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard im Alter beibehalten zu können. In das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) wurde ein individueller Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit sofortiger gesetzlicher Unverfallbarkeit aufgenommen. Um verschämte Armut insbesondere im Alter zu verhindern, wird eine bedarfsorientierte Grundsicherung eingeführt. Die Rentenversicherungsträger werden in Zukunft allen Versicherten jährlich Informationen über den Stand ihrer Rentenanwartschaften zusenden. Im zustimmungsfreien Altersvermögensergänzungsgesetz sind folgende Bereiche geregelt:
Riesterrenten mit Anlauf Schwierigkeiten In den Jahren 2003 und 2004 hat sich die Zahl der Vertragsabschlüsse deutlich abgeschwächt. Laut Branchenangaben hatten bis Ende 2003 3,5 Mio. der 30 Mio. anspruchsberechtigten Menschen einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Der Grund für die eher magere Bilanz ist nach einhelliger Expertenmeinung der bisher zu hohe bürokratische Aufwand. Weniger Zertifizierungskriterien Die Kritik hat der Gesetzgeber aufgenommen und die Riester-Rente vereinfacht. Wesentlich ist hier, daß sechs der elf so genannten Zertifizierungskriterien wegfallen. So gilt derzeit noch die Vorschrift, die Riester Rente nur in monatlichen Raten auszuzahlen. Das Alterseinkünftegesetz erlaubt künftig, zu Beginn der Auszahlungsphase 30% des angesparten Kapitals zu entnehmen. Weiterhin müssen die Versicherungen nicht mehr die Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge garantieren, sondern können diese Sicherheit auf bis zu 85% senken. Informationspflichten für Versicherer neu geregelt Der Staat hat bisher auch kleinlich bis ins Detail geregelt, über welche Inhalte die Versicherungen jährlich zu informieren haben. Ab 2005 wurde dieser Forderungskatalog, der Verwaltungskosten mit sich bringt und die Rendite schmälert, kleiner:
Weitere Erleichterungen für Arbeitnehmer Riester-Sparer müssen seit 2005 Änderungen beim Einkommen dem Versicherer nicht mehr mitteilen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erledigt das. (Änderungen bei Familienstand und SV-Status müssen weiterhin unverzüglich mitgeteilt werden). Zudem verlangt das Finanzamt den Antrag auf staatliche Zulage nur noch einmalig. Der Arbeitnehmer kann einen so genannten Dauerzulageantrag bei seiner Versicherung stellen. Bisher wollten die Beamten jedes Jahr einen neuen Antrag sehen. Dadurch verzögerten sich die Zahlungen der staatlichen Zulagen. Gleichberechtigung nun auch bei der Riester-Rente (UnisexTarife) Eine neu eingebrachte Regelung dürfte kaum größeren bürokratischen Aufwand machen, denn ab 2006 herrscht auch bei der Riester-Rente Gleichberechtigung. Dann sind die Versicherer dazu verpflichtet, ausschließlich so genannte Unisex-Tarife anzubieten, die einen einheitlichen Preis für beide Geschlechter vorsehen. Derzeit stufen die Versicherungen Frauen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung in einen wesentlich teueren Tarif ein, so daß sie für die gleichen Eigenbeiträge und staatlichen Zulagen weniger monatliche Rente bekommen als Männer. |
||||||||||||||||||||||||||||||