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In eine Private Krankenversicherung (PKV) können alle Personen wechseln, die nicht versicherungspflichtig sind. Dazu gehören Selbstständige, Freiberufler und Beamte, sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze) überschreitet. Auch Kinder und Neugeborene, deren Eltern bereits privat versichert sind, können auch in eine PKV Kinder. Alle diese Personen können von der Gesetzlichen Krankenkasse in die Vollkrankenversicherung wechseln. Alle Pflichtversicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung können als Ergänzung der Leistungen eine Zusatzversicherung abschließen.
Der Beitrag bei der Privaten Krankenversicherung berechnet sich nach Geschlecht, Eintrittsalter, versicherten Tarifen und Leistungen und Gesundheitszustand bei Aufnahme. Der Leistungsumfang ist i.d.R. größer, als in der Gesetzlichen Krankenkasse, da hier auch der Gesetzgeber auf Grund der privatrechtlichen Vertragsgestaltung keine Leistungskürzungen wie z.B. durch das Gesundheitsreformgesetz vornehmen kann. D.h. bei der PKV hat man auch langfristig garantierte Leistungen, vor allem in späteren Jahren, wenn man die Krankenversicherung evtl. häufiger in Anspruch nehmen muß. Eine Beitragsanpassung 2008 kann evtl. bei den Tarifen der Männer erfolgen, während die Beiträge der Frauen wahrscheinlich sinken. Denn die Kosten der Geburten und anfallenden Kosten einer Schwangerschaft wurden bislang von den Frauen allein getragen und werden nun auf die Tarife der Männer mit umgelegt.
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