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Das Ziel der Rentenreform in 2001 war es, die Altersvorsorge der Bundesbürger für die Zukunft zu stabilisieren und der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Denn mit dem Altersvermögensgesetz wurde gleichzeitig mit der Riester Rente eine Rentenabsenkung der Gesetzlichen Rente beschlossen. D.h. das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversorgung soll einen angemessenen Standard auch im Rentenalter gewährleisten. Da dies auf staatlicher Basis allein nicht mehr machbar erscheint, wurde die Riester Rente und Rürup Rente verabschiedet. Diese private Rentenversicherung soll mit staatlichen Zuschüssen, wie z.B. Riester Zulagen ein zweites Rentenstandbein aufbauen. Für den Erhalt der Riester Zulagen sind allerdings bestimmte Voraussetzungen notwendig.
Begünstigte Personen für die Zulagen sind z.B. Arbeitnehmer, Geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Arbeitslose, Studenten, Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit, Selbständige in bestimmten Fällen. Vor allem die Altersvorsorge für Frauen , die nicht gurchgehend berufstätig waren, kann so auf ein höheres Niveau gestellt werden.
Die Rürup Rente ist vor allem als Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler durch die steuerlichen Vorteile interessant. Sie soll einen Ersatz für Selbständige sein, die nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Rürup-Basis-Rente beruht auch auf einem privaten Rentenversicherungsvertrag mit staatlichen Zuschüssen, darf allerdings zum Fälligkeitsdatum nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden und nicht als Einmalbetrag. Der Vertrag darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden.
Durch die neuen Steuerregeln 2007 gilt rückwirkend für 2006, dass der Selbständige/Freiberufler die Beiträge für seinen Rürup Vertrag vom ersten Euro an als Sonderausgaben geltend machen kann. Was nach der alten Regelung nicht möglich war, denn die meisten Selbständigen konnten die steuerliche Förderung nicht in Anspruch nehmen, weil deren Möglichkeiten Beiträge für Versicherungen von der eigenen Steuerlast abzuziehen schon durch bestehende Verträge wie z.B. Krankenversicherung, Lebensversicherung erschöpft war.
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